REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
EU-Verordnung zur Regulierung chemischer Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Definition
REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit chemischen Stoffen regelt und darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Hersteller und Importeure müssen Informationen über die von ihnen verwendeten Chemikalien bei der ECHA registrieren.
Einordnung & Kontext
REACH umfasst vier Hauptkomponenten: Registrierung (Datensammlung bei der ECHA), Bewertung (Risikobestimmung), Zulassung (Genehmigungspflicht für SVHC-Stoffe) und Beschränkung (bei unvertretbarem Risiko). REACH ist in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt und fördert die Transparenz in der Chemikalienwirtschaft.
Verwandte Begriffe
ECHA (Europäische Chemikalienagentur)
EU-Agentur für die Regulierung und Sicherheit von chemischen Stoffen, zuständig für REACH und SCIP.
SVHC (Besonders besorgniserregende Stoffe)
Chemische Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften erhebliche Risiken für Gesundheit oder Umwelt darstellen.
SCIP (Substances of Concern In Products)
ECHA-Datenbank über gefährliche Stoffe in Produkten zur Förderung der Transparenz in der Lieferkette.
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