SVHC (Besonders besorgniserregende Stoffe)
Chemische Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften erhebliche Risiken für Gesundheit oder Umwelt darstellen.
Definition
SVHC steht für "Substances of Very High Concern" (besonders besorgniserregende Stoffe) und bezeichnet chemische Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften potenziell erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Ein Stoff wird als SVHC eingestuft, wenn er krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch (CMR) oder persistent und bioakkumulierbar (PBT/vPvB) ist.
Einordnung & Kontext
SVHC-Stoffe werden von der ECHA identifiziert und in eine Kandidatenliste aufgenommen. Für den Einsatz von SVHC-Stoffen benötigen Unternehmen eine Genehmigung gemäß der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Die Identifizierung und Regulierung von SVHC-Stoffen fördert die Verwendung sichererer Alternativen.
Verwandte Begriffe
REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
EU-Verordnung zur Regulierung chemischer Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
ECHA (Europäische Chemikalienagentur)
EU-Agentur für die Regulierung und Sicherheit von chemischen Stoffen, zuständig für REACH und SCIP.
SCIP (Substances of Concern In Products)
ECHA-Datenbank über gefährliche Stoffe in Produkten zur Förderung der Transparenz in der Lieferkette.
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