BauPVO (Bauproduktenverordnung)

Neue Regeln für Bauprodukte, DPP und Dokumentenpflichten

Die neue Bauproduktenverordnung – Verordnung (EU) 2024/3110, international als CPR (Construction Products Regulation) bekannt – wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie ersetzt schrittweise die bisherige BauPVO von 2011 (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Die neue CPR bringt drei fundamentale Neuerungen: eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung, verpflichtende Nachweise zur ökologischen Nachhaltigkeit und – erstmals – einen Digitalen Produktpass (DPP) für Bauprodukte.

Hinweis zur Benennung: Die Verordnung wird im deutschen Sprachgebrauch als „Bauproduktenverordnung" (BauPVO) bezeichnet, international als CPR (Construction Products Regulation). Auf unserer Seite verwenden wir durchgängig: BauPVO (Bauproduktenverordnung) bzw. CPR im internationalen Kontext.

Was ist die BauPVO (CPR)?

Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/3110
Typ
EU-Verordnung (unmittelbar geltend, keine nationale Umsetzung nötig)
Ersetzt
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (die bisherige BauPVO – schrittweise Ablösung, spätestens 2040 vollständig aufgehoben)
In Kraft seit
7. Januar 2025
Anwendbar seit
8. Januar 2026 (mit Ausnahmen und Übergangsregelungen)
Ziel
Harmonisierung des EU-Binnenmarkts für Bauprodukte + Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen und digitaler Transparenz
Verordnung (EU) 2024/3110Art. 96 (Inkrafttreten)

Welche Produkte sind betroffen?

Die BauPVO gilt für alle Bauprodukte, die unter eine harmonisierte technische Spezifikation (hEN) fallen oder für die eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde. Das betrifft:

  • Beton und Betonprodukte
  • Eisen und Stahl (Baustahl, tragende Bauteile)
  • Dämmstoffe (Wärme- und Schalldämmung)
  • Fenster, Türen, Vorhangfassaden, Tore
  • Klebstoffe, Farben, Beschichtungen
  • Dachziegel, Mauerwerk, Pflastersteine
  • Sanitärprodukte und Armaturen
  • Heizungs- und Lüftungskomponenten (soweit Bauprodukt)
  • Rohre, Kanäle, Entwässerungsprodukte
  • Gebrauchte und aufbereitete Bauprodukte (neu in CPR 2024)
  • Bausätze und wesentliche Teile

Warum Bauprodukte oft übersehen werden: In den meisten ESPR-Übersichten werden Bauprodukte nicht explizit als Produktgruppe aufgeführt, weil sie über die BauPVO eine eigene, sektorspezifische Regulierung haben. Das führt dazu, dass Hersteller von Bauprodukten sich nicht betroffen fühlen. Das Gegenteil ist der Fall: Die BauPVO hat eigene DPP-Anforderungen, die mit der ESPR kompatibel und interoperabel sein müssen. Bauprodukte-Hersteller sind von zwei Seiten betroffen.

Anhang VII der BauPVO 2024 listet alle Produktfamilien, die über den sogenannten CPR-Acquis-Prozess schrittweise mit neuen harmonisierten Normen versehen werden. Dieser Prozess läuft über 15 Jahre.

BauPVO Art. 1–4Anhang VII (Produktfamilien)CPR-Arbeitsprogramm 2026–2029

Der Digitale Produktpass (DPP) für Bauprodukte – Ist er Pflicht?

Ja – der DPP wird Pflicht für Bauprodukte. Kapitel 10 (Artikel 76 ff.) der BauPVO 2024 regelt das „Digitale Produktpasssystem für Bauprodukte". Allerdings greift die DPP-Pflicht nicht sofort, sondern stufenweise:

Voraussetzungen für die DPP-Pflicht

1

Für das Bauprodukt muss eine harmonisierte technische Spezifikation nach BauPVO 2024 (nicht nach der alten BauPVO 2011) im EU-Amtsblatt veröffentlicht sein

2

Die EU-Kommission muss den delegierten Rechtsakt zur Einrichtung des Bau-DPP-Systems erlassen haben

3

Nach Erlass gilt eine Übergangsfrist von ca. 18 Monaten

Aktueller Stand

Der delegierte Rechtsakt zum Bau-DPP wird voraussichtlich Ende 2026 erwartet. Die verpflichtende Anwendung wäre dann frühestens Mitte/Ende 2028 – aber nur für Produktfamilien, deren harmonisierte Normen bereits unter der neuen BauPVO veröffentlicht sind.

Das DPP-System für Bauprodukte muss laut BauPVO Art. 76 kompatibel und interoperabel sein mit dem DPP der ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781). Es gibt also keine zwei getrennten Welten, sondern ein zusammenhängendes System.
BauPVO Art. 76–82 (Kapitel 10: Digitaler Produktpass)BauPVO Erwägungsgründe (91)ift Rosenheim: DPP für Bauprodukte

Welche Dokumente müssen laut BauPVO bereitgestellt werden?

Die BauPVO 2024 definiert einen umfangreichen Katalog an Dokumenten und Informationen, die Hersteller bereitstellen müssen. Hier die Übersicht:

a) Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)

Die bisherige Trennung von Leistungserklärung (DoP) und Konformitätserklärung (DoC) wird zusammengeführt in ein einziges Dokument: die Leistungs- und Konformitätserklärung (Declaration of Performance and Conformity, DoPC).

  • Wesentliche Merkmale des Produkts (Tragfähigkeit, Feuerwiderstand, Wärmeleitfähigkeit etc.)
  • Konformität mit allen geltenden Produktanforderungen
  • CE-Kennzeichnung
Neu: Die DoPC muss ab dem 8. Januar 2026 elektronisch in nicht editierbarem Format bereitgestellt werden (Art. 15 Abs. 6). Die weitergehende Anforderung der Maschinenlesbarkeit greift erst über den DPP (Art. 76).

b) Umwelterklärungen (stufenweise Einführung)

Die BauPVO 2024 führt verpflichtende Umweltnachweise ein, basierend auf der europäischen Norm EN 15804 (Umweltproduktdeklarationen / EPD für Bauprodukte):

Phase 1 (ab Anwendungsdatum der jeweiligen hEN): Klimaindikatoren – CO₂-Emissionen, Energieverbrauch bei der Herstellung. Bezogen auf Anhang II Punkte (a)–(d).

Phase 2 (4 Jahre nach Phase 1): Erweiterte Umweltindikatoren – Recyclingfähigkeit, Ressourceneffizienz, Toxizität. Bezogen auf Anhang II Punkte (e)–(m). Umfassendes Lebenszyklusprofil.

c) Allgemeine Produktinformationen & Sicherheit

  • Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen (in erforderlichen Sprachen)
  • Technische Dokumentation
  • Kennzeichnungsinformationen
  • Ggf. Hinweis „nur für professionelle Nutzung"

d) Weitere Pflichtdokumente

  • Prüfberichte und Zertifikate
  • Konstruktionsdateien (soweit relevant)
  • Montage- und Wartungsinformationen
  • Demontage- und Recyclinghinweise
  • Angaben zu gefährlichen Stoffen (Substances of Concern)

e) Aufbewahrungspflicht

10 Jahre Aufbewahrungspflicht: Alle Unterlagen und Informationen müssen 10 Jahre lang nach Lieferung des Produkts für nationale Behörden bereitgehalten werden – es sei denn, sie wurden über den DPP bereitgestellt (BauPVO Art. 20 Abs. 4).
25 Jahre Datenzugang über den DPP: Die DPP-Daten müssen 25 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts der jeweiligen Produktart zugänglich bleiben (BauPVO Art. 78).
BauPVO Art. 15 (DoPC)Art. 20 (Pflichten Wirtschaftsteilnehmer)Art. 22 (Technische Dokumentation)Anhang II (Umweltmerkmale)Anhang IV (Produktinformationen)Art. 76–82 (DPP)

Müssen diese Dokumente digital im DPP verfügbar sein?

Ja – sobald der DPP für die jeweilige Produktfamilie verpflichtend wird. Der DPP für Bauprodukte ist laut BauPVO Art. 76(2) kein digitalisiertes Dokumentenarchiv (also keine Sammlung von PDFs), sondern ein datenbankgestütztes, durchsuchbares und maschinenlesbares Datenobjekt. Er muss mindestens enthalten:

Pflichtinhalt im DPPQuelle
Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)Art. 76(2)
Allgemeine ProduktinformationenAnhang IV
Gebrauchsanweisungen und SicherheitsinformationenArt. 22(6)
Technische DokumentationArt. 22(3)
Eindeutige Produktkennung + Datenträger (QR, RFID)Art. 18(2), Art. 79
Umwelterklärungen / EPD-DatenAnhang II
Anforderungen anderer EU-Verordnungen (z. B. DoC)Kapitel 10

Die Realität in der Praxis: Oft fehlen sogar die PDFs

Das Ziel des DPP sind maschinenlesbare, strukturierte Daten. Aber man muss ehrlich sein: In der Realität vieler Unternehmen fehlen heute selbst die Grundlagen. Leistungserklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Prüfberichte, Konformitätserklärungen, Montageanleitungen – diese Dokumente existieren zwar irgendwo, aber oft nicht zentral, nicht vollständig und vor allem: nicht als Teil der Produktdaten. Sie liegen in Ordnern, auf Netzlaufwerken, bei Prüfinstituten oder nur in der Papierakte.

Stufenmodell – vom PDF zum maschinenlesbaren DPP

1

Dokumente überhaupt verfügbar machen

Alle produktbezogenen Dokumente (DoP/DoPC, Prüfberichte, Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter, Montageanleitungen, EPDs) zentral erfassen und dem jeweiligen Produkt zuordnen. Auch als PDF ist das bereits ein enormer Fortschritt gegenüber dem Status quo.

2

Dokumente digital und abrufbar bereitstellen

Dokumente über eine digitale Infrastruktur zugänglich machen – per QR-Code am Produkt, über eine Produktdatenbank oder ein Kundenportal. Damit werden sie für Kunden, Planer und Behörden findbar.

3

Daten maschinenlesbar und strukturiert

Die im DPP geforderte Endstufe: Produktdaten nicht mehr nur als Dokument, sondern als datenbankgestütztes, durchsuchbares Datenobjekt. Maschinenlesbar, interoperabel, über standardisierte Schnittstellen zugänglich.

Die meisten Unternehmen sind heute zwischen Stufe 0 (Dokumente existieren, aber nicht zentral und nicht dem Produkt zugeordnet) und Stufe 1. Selbst der Schritt von „nichts" zu „PDFs sind strukturiert verfügbar" ist bereits ein gewaltiger Fortschritt – und die Grundlage für alles Weitere.

Verbindung zur ESPR (Ökodesign-Verordnung)

Die BauPVO und die ESPR sind keine getrennten Welten, sondern ergänzen sich:

AspektESPR (EU) 2024/1781BauPVO (EU) 2024/3110
ScopeNahezu alle physischen WarenBauprodukte unter harmonisierten Normen
DPPAllgemeiner DPP-RahmenSektorspezifischer Bau-DPP
InteroperabilitätDPP-Registry bis Juli 2026Muss mit ESPR-DPP kompatibel sein
NachhaltigkeitPEF-basiert (16 Wirkungskategorien)EN 15804-basiert (EPD)
LabelESPR-Label (A–E)Kein eigenes Label, aber Umwelterklärungen
ParadigmaKreislaufwirtschaft + TransparenzSicherheit + Nachhaltigkeit + Digitalisierung

Warum beide relevant sind für Hersteller von Bauprodukten

  • Die ESPR definiert den übergreifenden DPP-Rahmen und die DPP-Registry
  • Die BauPVO definiert den sektorspezifischen DPP für Bauprodukte, der mit dem ESPR-Rahmen interoperabel sein muss
  • Produkte, die sowohl Bauprodukt als auch energieverbrauchsrelevantes Produkt sind (z. B. Wärmepumpen, Lüftungsgeräte), können von beiden Verordnungen betroffen sein
  • Die BauPVO-Regelungen gelten laut Verordnung vorrangig gegenüber den ESPR-Regelungen für Bauprodukte – aber die Interoperabilität mit dem ESPR-System muss gewährleistet sein

Mehr zur ESPR (Ökodesign-Verordnung) →

BauPVO Art. 76 (Kompatibilität mit ESPR)BauPVO Erwägungsgründe (91)ESPR Art. 1

Der Paradigmenwechsel: Von „Glauben Sie uns" zu „Wir belegen es"

Das ist vielleicht die wichtigste Veränderung – und sie wird unterschätzt.

Bisher galt in vielen Bereichen: Ein Hersteller deklariert die Leistung seines Produkts, bringt die CE-Kennzeichnung an, und der Markt vertraut darauf. Die Leistungserklärung war eine Selbstdeklaration. Kunden, Planer und Behörden mussten im Wesentlichen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen.

Die neue BauPVO – und die ESPR – kehren dieses Prinzip um:

Vorher (alte Welt)Nachher (neue Welt)
Hersteller deklariert LeistungHersteller muss Leistung und Konformität in einem Dokument belegen (DoPC)
Dokumente liegen irgendwo in einer Schublade oder auf einer WebsiteNachweise müssen maschinenlesbar, durchsuchbar und über den DPP zugänglich sein
Nachfrage durch Behörden = AusnahmeMarktüberwachungsbehörden können DPP-Daten direkt prüfen
Umweltaussagen = freiwillig, oft ungeprüftUmweltnachweise werden verpflichtend (CO₂, Energie, perspektivisch Recyclingfähigkeit)
„Greenwashing“ schwer nachweisbarNotifizierte Stellen validieren Umweltbewertungen (neues AVS 3+ System)
Zollkontrollen können auf DPP-Daten zugreifen
Wirtschaftsteilnehmer müssen Dokumente innerhalb von 10 Tagen auf Anfrage vorlegen (Art. 20)
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 sanktioniert ab September 2026 unbelegte Umweltaussagen

Dieser Wandel betrifft nicht nur Bauprodukte. Die ESPR verfolgt denselben Ansatz: Weg von der Selbstdeklaration, hin zur belegbaren, digital überprüfbaren Transparenz. Das ESPR-Label mit Klassen A–E basiert auf LCA-Daten, die maschinenlesbar im DPP hinterlegt sein müssen. Greenwashing wird strukturell unmöglich gemacht.

Es reicht nicht mehr zu sagen „Unsere Produkte sind konform und nachhaltig." Man muss es belegen – mit strukturierten, maschinenlesbaren Daten, die von Behörden, Kunden und Wettbewerbern überprüft werden können. Das ist keine Bürokratie, sondern der Übergang von Vertrauen zu Transparenz.
BauPVO Art. 15 (DoPC)Art. 20 (10-Tage-Frist)Art. 63–70 (Marktüberwachung)EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

Zeitplan

Wichtige Meilensteine der BauPVO-Umsetzung.

DatumEreignis
18.12.2024Neue BauPVO (EU) 2024/3110 im Amtsblatt veröffentlicht
07.01.2025In Kraft getreten (erste Artikel anwendbar)
08.01.2026Breite Anwendbarkeit der BauPVO 2024 (Art. 92 „Sanktionen“ noch ausgenommen)
2026–2029CPR-Arbeitsprogramm: Schrittweise Erarbeitung neuer harmonisierter Normen (hENs) und delegierter Rechtsakte für alle Produktfamilien
Voraussichtlich Ende 2026Delegierter Rechtsakt zum Bau-DPP-System
Voraussichtlich Mitte/Ende 2028Erste verpflichtende DPPs für Bauprodukte (18 Monate nach Erlass des delegierten Rechtsakts, sofern hEN veröffentlicht)
Ab Anwendungsdatum je hENPhase 1 Umwelterklärungen: Klimaindikatoren (CO₂, Energie)
4 Jahre nach Phase 1Phase 2 Umwelterklärungen: Erweiterte Indikatoren (Recyclingfähigkeit, Ressourceneffizienz, Toxizität)
Bis 2040Vollständige Aufhebung der alten BauPVO 2011 – Alle Produktfamilien auf BauPVO 2024 migriert

Parallelbetrieb: Solange für eine Produktfamilie noch die harmonisierte Norm nach der alten BauPVO 2011 gilt, bleiben die alten Regeln (Leistungserklärung, alte AVCP-Systeme) bestehen. Erst mit Veröffentlichung einer neuen hEN nach BauPVO 2024 greifen die neuen Anforderungen.

BauPVO Art. 96 (Inkrafttreten)CPR-Arbeitsprogramm 2026–2029DIBt / ift Rosenheim

Empfehlung: Jetzt handeln

2028 klingt weit weg. Aber die Vorbereitungszeit wird knapp.

Warum jetzt?

1

Die BauPVO 2024 ist seit Januar 2026 anwendbar

Die regulatorische Grundlage steht.

2

Das CPR-Arbeitsprogramm 2026–2029 ist veröffentlicht

Die Produktfamilien und der Zeitplan stehen fest.

3

Der delegierte Rechtsakt zum Bau-DPP kommt voraussichtlich Ende 2026

Danach läuft die 18-Monats-Frist.

4

Die Datenerfassung braucht Zeit

LCA-Daten, EPDs, Materialdeklarationen, Substances of Concern lassen sich nicht in wenigen Wochen zusammenstellen.

5

Lieferanten müssen eingebunden werden

Die BauPVO gibt Herstellern das Recht, Informationen von Lieferanten einzufordern (Art. 21), aber das braucht Vorlauf.

6

25 Jahre Datenverfügbarkeit

Die Infrastruktur für langfristige, strukturierte Datenhaltung muss aufgebaut werden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

1

Bestandsaufnahme

Welche Produkte fallen unter harmonisierte Normen? Welche Produktfamilie ist wann im CPR-Arbeitsprogramm dran?

2

Dokumenteninventur

Welche Dokumente (DoP, Prüfberichte, Zertifikate, EPDs, Sicherheitshinweise) liegen bereits vor? In welchem Format? Wie strukturiert?

3

Daten digitalisieren und strukturieren

Weg von PDF-Silos, hin zu maschinenlesbaren, durchsuchbaren Datenformaten.

4

Umweltdaten vorbereiten

EPDs nach EN 15804 erstellen oder aktualisieren lassen – das sind die Grundlagen für Phase 1 der Umwelterklärungen.

5

DPP-Infrastruktur evaluieren

Wie und wo werden DPP-Daten gehostet? Welcher DPP-Dienstleister kommt in Frage? Wie wird die 25-Jahre-Verfügbarkeit sichergestellt?

6

Lieferketten-Daten einfordern

Materialzusammensetzung, Substances of Concern, CO₂-Daten der Vorprodukte.

Das ist kein IT-Projekt

Genau wie bei der ESPR gilt: Die BauPVO-Umsetzung betrifft das gesamte Unternehmen, nicht nur die IT-Abteilung.

BereichBetroffenheit
ProduktentwicklungUmweltmerkmale müssen im Produktdesign berücksichtigt werden (Recyclingfähigkeit, Schadstoffvermeidung)
QualitätsmanagementNeue AVS-Systeme (Assessment and Verification Systems), DoPC statt separater DoP + DoC
Beschaffung / EinkaufLieferanten müssen Umweltdaten, Materialdeklarationen und Substances-of-Concern-Informationen liefern
ProduktdatenmanagementStrukturierte, maschinenlesbare Daten als Grundlage für den DPP
MarketingUmweltaussagen müssen belegbar sein (Paradigmenwechsel!) – Verbindung zu Green Claims
VertriebKunden (Planer, Architekten, Bauherren) werden DPP-Daten für BIM und Ausschreibungen erwarten
ITDPP-Infrastruktur, Datenträger-Management (QR-Codes), Anbindung an BIM-Systeme
GeschäftsführungStrategische Entscheidung: Investition in Dateninfrastruktur jetzt vs. Marktzugangsverlust später

Die BauPVO ist ein Unternehmensprojekt, kein Abteilungsprojekt.

Quellen & Dokumente

BauPVO / CPR 2024

Verordnung (EU) 2024/3110

Alte BauPVO 2011

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (wird schrittweise bis 2040 abgelöst)

CPR-Arbeitsprogramm 2026–2029

Europäische Kommission

ESPR (Ökodesign-Verordnung)

Verordnung (EU) 2024/1781

EN 15804

Europäische Norm für Umweltproduktdeklarationen (EPD) im Bausektor

ift Rosenheim

DPP für Bauprodukte

Ihre Bauprodukt-Daten: bereit für den DPP?

Die BauPVO verlangt maschinenlesbare, strukturierte Produktdaten – zugänglich über 25 Jahre. Durablox bietet die dezentrale Dateninfrastruktur, die der DPP erfordert: revisionssicheres Langzeitarchiv, strukturierte Produktdaten und automatische Produktkennzeichnung.

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