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Ab September 2026 sind vage Umweltaussagen ohne Nachweis verboten
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die bestehende EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) um eine erweiterte „Schwarze Liste“ verbotener Praktiken. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ dürfen ohne belastbare Nachweise nicht mehr verwendet werden. In Deutschland treten die entsprechenden UWG-Änderungen am 27.09.2026 in Kraft – ohne Übergangsfrist.
EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, Art. 1BGBl. 2026 I Nr. 43 (19.02.2026)EmpCo Art. 5: Anwendung ab 27.09.2026
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Fünf konkrete Verbote stehen auf der Schwarzen Liste
Die Richtlinie definiert per se verbotene Praktiken: Allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung, Klimaneutralitäts-Claims auf Basis von CO₂-Kompensation, eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem, Zukunftsversprechen ohne extern überprüften Umsetzungsplan sowie irreführende Teilaussagen über das gesamte Produkt. Sanktionen können bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen.
EmpCo Art. 1, Nr. 4: Erweiterung von Anhang I der UCPDAnhang I Nr. 2a, 2b, 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 10a, 10b UCPD (neu)
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Die Green Claims Directive kommt nicht – die EmpCo greift trotzdem
Die geplante Green Claims Directive, die eine Vorab-Verifizierung von Umweltaussagen durch akkreditierte Prüfer vorgesehen hätte, wurde von der EU-Kommission zurückgezogen. Die EmpCo-Richtlinie ist jedoch längst in Kraft und setzt statt auf Ex-ante-Verifizierung auf klare Verbote mit Ex-post-Durchsetzung durch Behörden und Wettbewerber. Es gibt keinen Genehmigungsprozess, der schützt – wer falsch wirbt, wird abgemahnt.
Green Claims Directive (COM(2023) 166): Rückzug durch EU-KommissionEmpCo (EU) 2024/825: Verabschiedet 28.02.2024, anwendbar ab 27.09.2026
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Der Digitale Produktpass liefert die belegbaren Daten, die statt Buzzwords gebraucht werden
Die EmpCo verlangt belegbare, spezifische und überprüfbare Umweltaussagen. Der Digitale Produktpass (DPP) nach ESPR liefert genau diese Datengrundlage: Environmental Product Declarations (EPD) nach ISO 14025, Product Carbon Footprint nach ISO 14067 sowie Zirkularitätsdaten zu Recyclinganteil, Reparierbarkeit und Haltbarkeit – strukturiert, maschinenlesbar und nachprüfbar.
ESPR (EU) 2024/1781, Art. 9–15ISO 14025 (EPD), ISO 14067 (PCF)EmpCo Anhang I Nr. 2a UCPD (neu)
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Der Stichtag 27. September 2026 steht fest – ohne Übergangsfrist
Der Zeitplan ist verbindlich: Die EmpCo trat im März 2024 auf EU-Ebene in Kraft, die deutsche Umsetzung (UWG-Änderung) folgte im Februar 2026. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorschriften. Alle Umweltaussagen auf Websites, Verpackungen, in Katalogen und Werbematerialien müssen bis dahin geprüft und ggf. angepasst sein.
EmpCo Art. 5(1): Umsetzungsfrist bis 27.03.2026EmpCo Art. 5(2): Anwendung ab 27.09.2026BGBl. 2026 I Nr. 43: Inkrafttreten der UWG-Vorschriften am 27.09.2026