BauPVO (Bauproduktenverordnung)
Europäische Verordnung zur Regelung der Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt.
Definition
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist eine europäische Verordnung, die die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union regelt. Ihr Hauptziel ist es, den freien Handel mit Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern und sicherzustellen, dass diese Produkte sicher, leistungsfähig und nachhaltig sind. Im Englischen wird sie als CPR (Construction Products Regulation) bezeichnet.
Einordnung & Kontext
Wesentliche Elemente der BauPVO sind die Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance), die CE-Kennzeichnung, die Harmonisierung der Standards und die Marktüberwachung. Die aktuelle Version ist die EU-Verordnung Nr. 2024/3110, die am 27. November 2024 in Kraft trat. Die BauPVO trägt dazu bei, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten in der EU zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe
ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation)
EU-Verordnung, die Ökodesign-Anforderungen auf nahezu alle physischen Produkte ausweitet und den Digitalen Produktpass einführt.
DQR (Datenqualitätsrichtlinie)
Branchenstandard der SHK-Industrie für einheitliche Anforderungen an die Qualität von Produktdaten.
Quellen
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