EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition)
EU-Richtlinie (EU) 2024/825, die das Wettbewerbsrecht gegen Greenwashing verschärft und vage Umweltaussagen ohne Nachweis verbietet.
Ausführlicher Artikel zu diesem Thema: Die EmpCo-Richtlinie – Greenwashing-Verbote ab September 2026 →
Definition
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt die bestehende EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD 2005/29/EG) um eine erweiterte „Schwarze Liste“ verbotener Praktiken. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ dürfen ohne belastbare, spezifische und überprüfbare Nachweise nicht mehr verwendet werden. Die Richtlinie wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und ist in Deutschland durch Änderungen im UWG ab dem 27. September 2026 anwendbar.
Einordnung & Kontext
Die EmpCo setzt auf klare Verbote mit Ex-post-Durchsetzung durch Behörden und Wettbewerber – es gibt keinen Vorab-Genehmigungsprozess. Sanktionen können bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen. Wer strukturierte Produktdaten pflegt – etwa über einen Digitalen Produktpass mit EPD- und CO₂-Daten –, kann Umweltaussagen belegen und muss sie nicht ersatzlos streichen.
Verwandte Begriffe
ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation)
EU-Verordnung, die Ökodesign-Anforderungen auf nahezu alle physischen Produkte ausweitet und den Digitalen Produktpass einführt.
EPD (Umweltproduktdeklaration)
Standardisiertes, unabhängig verifiziertes Dokument, das die Umweltauswirkungen eines Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus quantifiziert.
SVHC (Besonders besorgniserregende Stoffe)
Chemische Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften erhebliche Risiken für Gesundheit oder Umwelt darstellen.
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