MVO (Maschinenverordnung)

EU-Verordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie ablöst und digitale Betriebsanleitungen erlaubt.

Definition

Die Maschinenverordnung – Verordnung (EU) 2023/1230 – legt Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen fest (Art. 1). Sie gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und hebt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf.

Einordnung & Kontext

Erstmals darf die Betriebsanleitung digital bereitgestellt werden – sofern auf der Maschine angegeben ist, wie sie erreichbar ist, sie sich ausdrucken und speichern lässt und sie für die voraussichtliche Lebensdauer, mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, online zugänglich bleibt (Art. 10 Abs. 7). Auf Verlangen des Nutzers beim Kauf muss der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereitstellen.

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