Maschinen­verordnung (MVO)

Digitale Betriebsanleitung ab 2027 – für die Lebensdauer der Maschine

Ab dem 20. Januar 2027 löst die Verordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie ab. Zum ersten Mal dürfen Hersteller ihre Betriebsanleitungen rein digital bereitstellen – unter drei Bedingungen. Die anspruchsvollste davon: Die Anleitung muss für die Lebensdauer der Maschine online bleiben, mindestens zehn Jahre. Hier fassen wir zusammen, was die MVO verlangt und wie Sie die Anforderung dauerhaft erfüllen.

Stand: Oktober 2026

Was sich 2027 ändert

Aus der Maschinenrichtlinie wird eine Verordnung. Sie gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne Umweg über nationale Gesetze. Für die Produktdokumentation sind zwei Absätze entscheidend: Art. 10 Abs. 7 regelt die digitale Betriebsanleitung, Art. 10 Abs. 8 die EU-Konformitätserklärung.

Rechtsakt
Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (Maschinenverordnung, MVO)
Hebt auf
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (mit Wirkung vom 20. Januar 2027)
Gilt ab
20. Januar 2027 (der Originaltext nannte den 14.01.2027, das Datum wurde per Berichtigung korrigiert)
Rechtsform
Verordnung – gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung
Relevant für die Dokumentation
Art. 10 Abs. 7 (Betriebsanleitung), Art. 10 Abs. 8 (Konformitätserklärung), Art. 11 Abs. 7 (Montageanleitung unvollständiger Maschinen)
Art. 54 MVOBerichtigung ABl. L 169/35

Die drei Bedingungen für die digitale Anleitung

Die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden. In ihr ist das Produktmodell, dem sie entspricht, klar zu beschreiben (Art. 10 Abs. 7 UAbs. 1). Damit die digitale Form zulässig ist, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

a

Zugangshinweis auf der Maschine

Auf der Maschine muss angegeben sein, wie auf die digitale Betriebsanleitung zugegriffen werden kann. Verpackung oder Begleitdokument sind nur zulässig, wenn die Angabe auf der Maschine selbst nicht möglich ist.

Art. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. a
b

Druck- und speicherbares Format

Die Anleitung muss sich ausdrucken, herunterladen und auf einem elektronischen Gerät speichern lassen – auch dann, wenn sie in die Software der Maschine eingebettet ist.

Art. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. b
c

Online für die Lebensdauer, mindestens zehn Jahre

Die Anleitung muss während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine online zugänglich sein, mindestens aber zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen.

Art. 10 Abs. 7 UAbs. 2 lit. c

Papier bleibt in zwei Fällen Pflicht: Auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs stellt der Hersteller die Anleitung innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereit (Art. 10 Abs. 7 UAbs. 3). Bei Produkten, die für nichtprofessionelle Nutzer bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen von ihnen verwendet werden können, müssen die für sichere Inbetriebnahme und Verwendung wesentlichen Sicherheitsinformationen in Papierform bereitgestellt werden (Art. 10 Abs. 7 UAbs. 4).

Auch die Konformitätserklärung darf digital sein

Die EU-Konformitätserklärung kann der Maschine beiliegen oder über eine Internetadresse bzw. einen maschinenlesbaren Code zugänglich gemacht werden. Für die digitale Variante gilt dieselbe Verfügbarkeitspflicht wie für die Betriebsanleitung: online für die erwartete Lebensdauer, mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme (Art. 10 Abs. 8).

Für unvollständige Maschinen gibt es eine entsprechende Regel: Die Montageanleitung darf ebenfalls digital bereitgestellt werden, unter denselben Bedingungen wie oben. Sie muss mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen online bleiben (Art. 11 Abs. 7).

Art. 10 Abs. 8 MVOArt. 11 Abs. 7 MVO

Wer betroffen ist

Die MVO gilt ab dem 20. Januar 2027 für Maschinen und zugehörige Produkte. Produkte, die vorher nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter auf dem Markt bereitgestellt werden (Art. 52). Auch im SHK- und Elektroumfeld fallen viele Produkte darunter. Ob das für Ihre Produktfamilien gilt – etwa Pumpen, Hebeanlagen, Lüftungsgeräte, Wärmepumpen oder Pressmaschinen –, sollten Sie anhand von Art. 2 MVO im Einzelfall prüfen.

Nicht erfasst sind elektrische und elektronische Produkte, soweit sie unter die Niederspannungsrichtlinie (NSR) oder die Funkanlagenrichtlinie (RED) fallen:

  • Haushaltsgeräte für den häuslichen Gebrauch (ausgenommen elektrisch betriebene Möbel)
  • Audio- und Videogeräte
  • informationstechnische Geräte
  • gewöhnliche Büromaschinen (ausgenommen Geräte für 3D-Druck bzw. additive Fertigung)
  • Niederspannungsschalt- und -steuergeräte
  • Elektromotoren

Auch für den Großhandel ist die MVO relevant: Nach Erwägungsgrund 40 sollte der Hersteller dafür sorgen, dass Händler auf Verlangen des Nutzers beim Kauf die Betriebsanleitung kostenlos in Papierform zur Verfügung stellen können.

Art. 2 Abs. 2 lit. p MVOArt. 52 MVOErwägungsgrund 40 MVO

Das eigentliche Risiko: zehn Jahre und mehr

Ein QR-Code auf dem Typenschild ist schnell gedruckt. Die eigentliche Herausforderung beginnt danach: Der Link muss für die gesamte Lebensdauer der Maschine funktionieren, mindestens zehn Jahre. In dieser Zeit erlebt eine typische Unternehmenswebsite mehrere Relaunches, eine CMS-Migration, vielleicht einen Domainwechsel nach einer Übernahme.

Ein Link auf eine Unterseite der Unternehmenswebsite überlebt das selten. Das Ergebnis ist eine Fehlerseite statt einer Betriebsanleitung – auf allen ausgelieferten Maschinen, deren Codes sich nicht mehr ändern lassen. Die Pflicht zur Verfügbarkeit bleibt dabei beim Hersteller.

Hinzu kommt der Versionsnachweis: Wer später belegen muss, welche Fassung der Anleitung beim Inverkehrbringen galt, braucht mehr als die aktuelle PDF-Datei auf dem Webserver.

So löst Durablox das

Sie drucken eine eindeutige URL auf Ihrer eigenen Subdomain auf das Produkt, etwa dpp.hersteller.com/…. Die Subdomain zeigt auf Durablox, und Durablox liefert dahinter die Produktseite mit allen Pflichtdokumenten aus dem datierten Archiv.

Der Ablauf

  1. 1Sie legen eine Subdomain (z. B. dpp.hersteller.com) per DNS-Eintrag auf Durablox an.
  2. 2Jeder Artikel bekommt eine eindeutige URL. Das ID-Schema wählen Sie selbst (siehe unten).
  3. 3QR-Code und lesbare URL kommen auf das Typenschild.
  4. 4Der Scan öffnet die Produktseite unter Ihrer Domain – mit Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und weiteren Dokumenten.
  5. 5Über einen Link mit angehängtem Datum – etwa …/2025m07 für den Stand zum 1. Juli 2025 – liefert das Archiv den Stand zu jedem Stichtag. So lässt sich belegen, welche Fassung beim Inverkehrbringen galt.

Warum die eigene Domain der Kern ist

  • Die Domain gehört Ihnen. Wechseln Sie den Dienstleister, richten Sie die Subdomain neu aus – alle gedruckten Codes funktionieren weiter.
  • Die Subdomain ist von CMS und Website-Relaunch entkoppelt. Das typische Fehlerseiten-Risiko einer Website-Unterseite entfällt.
  • Der Link ist von Anfang an DPP-tauglich. Sie müssen nicht zweimal neu drucken.

Das ID-Schema in der URL ist frei wählbar

Die MVO schreibt kein ID-Schema vor. Für den späteren DPP definiert die ESPR die eindeutige Produktkennung als „eindeutige Zeichenfolge zur Identifizierung eines Produkts, die auch einen Weblink zum digitalen Produktpass ermöglicht“ (Art. 2 Nr. 30). Eine dauerhafte URL auf Ihrer Domain ist dafür eine gute Ausgangsbasis. Bei Markenherstellern aus SHK und Werkzeug sind Anleitungen in der Regel modellbezogen – naheliegend ist deshalb die Zuordnung über GTIN bzw. Herstellerartikelnummer.

SchemaBeispielPasst für
GS1 Digital Linkdpp.hersteller.com/01/{GTIN}Hersteller mit GTIN; optional ergänzt um Charge (/10/…) oder Seriennummer (/21/…). Grundlage der GS1-Umstellung vom Strichcode auf den QR-Code (Sunrise 2027)
IEC 61406 Identification Linkdpp.hersteller.com/{eigene ID}Hersteller ohne GTIN, z. B. im AAS-Umfeld; selbst vergeben und domainbasiert. Teil 1 betrifft Einzelstücke, Teil 2 ergänzt Typ/Modell und Charge
Freies URL-Schemadpp.hersteller.com/p/XY-25reicht für die MVO; ob es für einen späteren DPP genügt, hängt von den dann geltenden Anforderungen ab

Datum im QR-Code: Mit GS1 Digital Link lässt sich das Herstelldatum direkt im Code mitgeben, etwa dpp.hersteller.com/01/{GTIN}?11=250701 für den 1. Juli 2025. Beim Scan liefert Durablox dann die Fassung, die zu diesem Datum galt. So führt jeder Code automatisch zur Anleitung, die bei der Herstellung gültig war.

Was hinter dem Link liegt

InhaltGrundlageHinweis
Betriebsanleitung, alle Sprachen und VersionenMVO Art. 10 Abs. 7Lebensdauer, mindestens zehn Jahre online
EU-KonformitätserklärungMVO Art. 10 Abs. 8Lebensdauer, mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme
SicherheitsinformationenMVO Art. 10 Abs. 7 UAbs. 4bei Produkten für nichtprofessionelle Nutzer zusätzlich in Papierform
MontageanleitungMVO Art. 11 Abs. 7nur bei unvollständigen Maschinen; mindestens zehn Jahre online
SVHC-InformationREACH Art. 33für Erzeugnisse mit SVHC über 0,1 %
SicherheitsdatenblattREACH Art. 31nur für mitgelieferte Stoffe und Gemische (z. B. Frostschutz, Dichtmittel), nicht für die Maschine selbst
Produktinformation und später DPP (bei Bauprodukten)CPR Art. 22 Abs. 6 und 7, Art. 76DPP-Pflicht spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts für die Produktfamilie

Von der Anleitung zum Digitalen Produktpass

Die MVO verlangt keinen Digitalen Produktpass. Wer aber zusätzlich unter die BauPVO fällt, braucht Gebrauchsanweisungen und Unterlagen nach anderem Unionsrecht ohnehin im Bau-DPP (Art. 76 Abs. 2 CPR). Auch dort gilt: Papier auf Verlangen beim Kauf (Art. 91 Abs. 2 CPR).

Der Link, den Sie heute für die MVO auf das Typenschild drucken, kann deshalb mitwachsen: erst Betriebsanleitung und Konformitätserklärung, später der vollständige Digitale Produktpass. Weil die URL auf Ihrer eigenen Domain liegt, bleibt sie gültig, auch wenn Sie später den Dienstleister wechseln.

CPR Art. 76 Abs. 2 lit. a ii und viCPR Art. 91 Abs. 2 UAbs. 3

Häufige Fragen

Muss ich noch Papier liefern?+

Ja, in zwei Fällen. Auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs muss der Hersteller die Betriebsanleitung innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereitstellen. Bei Produkten für nichtprofessionelle Nutzer müssen die Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme und Verwendung wesentlich sind, immer in Papierform bereitgestellt werden.

Reicht der QR-Code auf der Verpackung?+

Nur, wenn die Angabe auf der Maschine selbst nicht möglich ist. Der Normalfall ist das Typenschild.

Brauche ich für die MVO einen Digitalen Produktpass?+

Nein. Die MVO verlangt nur, dass Betriebsanleitung und Konformitätserklärung online verfügbar sind. Ein Link, der von Anfang an sauber aufgebaut ist, kann später aber auch den DPP tragen.

Was passiert mit meinen Codes, wenn es Durablox nicht mehr gibt?+

Die Domain hinter dem Code gehört Ihnen. Sie richten die Subdomain auf einen anderen Dienstleister aus, und alle gedruckten Codes bleiben gültig.

Gilt das für Maschinen, die schon im Markt sind?+

Die MVO gilt ab dem 20. Januar 2027. Für Produkte, die vorher nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, legt Art. 52 fest: Die Mitgliedstaaten dürfen ihre Bereitstellung auf dem Markt nicht behindern. Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt für diese Maschine allerdings als Hersteller und unterliegt dessen Pflichten (Art. 18) – ausgenommen nichtprofessionelle Nutzer, die das für den Eigengebrauch tun.

Wer haftet für die Verfügbarkeit?+

Die Pflicht bleibt beim Hersteller. Durablox liefert die Infrastruktur und das datierte Archiv, mit dem sich belegen lässt, welche Fassung zu welchem Zeitpunkt galt.

Kann Durablox die Dokumente siegeln?+

Nicht im Namen des Herstellers – ein qualifiziertes Siegel muss auf ihn selbst ausgestellt sein. Durablox übernimmt Onboarding und Integration.

Quellen & Dokumente

Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung)

Verordnung über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG, ABl. L 165 vom 29.06.2023

Berichtigung ABl. L 169/35 vom 04.07.2023

Berichtigung der Maschinenverordnung – u. a. Geltungsbeginn 20.01.2027

Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)

Ökodesign-Verordnung – Definition der eindeutigen Produktkennung (Art. 2 Nr. 30)

Verordnung (EU) 2024/3110 (BauPVO / CPR)

Bauproduktenverordnung – DPP für Bauprodukte inkl. Gebrauchsanweisungen (Art. 22, Art. 76, Art. 91)

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der Text der Verordnung im Amtsblatt der EU.

MVO-ready in einem Gespräch klären

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Betriebsanleitung und Konformitätserklärung unter Ihrer eigenen Domain für die Lebensdauer Ihrer Maschinen bereitstellen – und denselben Link später für den DPP nutzen.